Gesetze / Marktüberwachungsgesetz
MüG§ 13 Zusammensetzung und Funktionsweise des Deutschen Marktüberwachungsforums
Stand: 16.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCG%202021/13#abs-1 (1) Das Deutsche Marktüberwachungsforum besteht aus Vertretern der koordinierenden Kreise mit Vollzugsaufgaben in der Marktüberwachung, Fachexperten sowie Vertretern der obersten Bundes- und Landesbehörden, der Bundesoberbehörden, der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH sowie der Zollverwaltung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCG%202021/13#abs-2 (2) Beschlüsse des Deutschen Marktüberwachungsforums sollen im Konsens gefasst werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/M%C3%BCG%202021/13#abs-3 (3) Das Deutsche Marktüberwachungsforum gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bedarf.